Der Dietzenbacher Haushalt 2025 ist beschlossen, die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer wurde verhindert, Anlass über das Dauerthema „Steuern“ nachzudenken.
Zu unterscheiden sind die beiden Kategorien Ertrag- und Vermögensteuer. Hinzu kommt noch der große Bereich der Abgaben, z.B. sämtliche Energieabgaben. Aus diesen Bereichen schöpft der Fiskus jährlich ein Riesenaufkommen. Man kann getrost sagen, dass es dem deutschen Staat an Einnahmen nicht fehlt. Wenn dennoch auf allen staatlichen Ebenen über Defizite geklagt wird, so hat der Staat ein Ausgabenproblem und offensichtlich weder den Willen noch den Mut, unpopuläre Ausgaben-kürzungen zu beschließen. Auch über das ein oder andere Förderprogramm kann man sich nur wundern.
Seit der Zeit nach dem 1. Weltkrieg gibt es in Deutschland die Ertragsteuer, deren Löwenanteil aus Einkommen-, Lohn-, Körperschaft-, Gewerbe-, Kapitalertrag- und auch aus inzwischen hoher Umsatz-steuer besteht. Diese haben zusammen ein derart hohes Niveau erreicht, dass die zusätzliche Erhebung von Vermögensteuern, wie z.B. die Grund-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, systemwidrig erscheint.
Auch wenn es vom Bundesverfassungsgericht bisher noch keine grundlegenden Einwände zur Besteuerung gibt, so befinden wir uns dennoch längst auf einem Weg, der volkswirtschaftlich schweren Schaden zufügt. Deutschland zieht kaum noch Investoren an, Betriebe werden in das Ausland verlagert.
Besonders scheiden sich die Geister an der Erbschaftsteuer (ca. 1% am Gesamtsteueraufkommen*), es gibt Befürworter und Gegner. Die einen argumentieren, dass der Erbe für das Ererbte nichts geleistet hat, und die anderen, dass bereits versteuertes Vermögen nochmals besteuert wird. Wobei Befürworter meist zu Gegnern werden, sobald sie selbst betroffen sind.
Es wird eine Neiddebatte geführt, man behindert die Testierfreiheit des Erblassers. Der Zugriff des Fiskus hat enteignungsgleichen Charakter, vor allem, wenn die Erben zur Erhaltung der Erbmasse Teile ihres Vermögens veräußern müssen. Hier helfen auch keine Freibeträge, die meist zu niedrig sind, berücksichtigt man die Wertsteigerungen der Immobilien und die Inflationseffekte. Erben-gemeinschaften auszubezahlen, wird bei dieser hohen Steuerbelastung besonders schwierig, umso mehr, wenn man nicht in gerader Linie verwandt ist, da langt der Fiskus schonungslos zu.
Zusammenfassend ist die Erbschaftsteuer nicht nur pietätlos, sondern ein massiver Eingriff in versteuertes Vermögen und in die Lebensplanung vieler Familien und Familienbetriebe.
Sie gehört, wie z.B. in Österreich, abgeschafft.
* ZEW-Studie, Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich
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