Herausforderungen der zukünftige Gesundheitspolitik

10.06.2025

Nicht erst seit der Schließung der neurologischen und psychiatrischen Praxis in Dietzenbach im Oktober letzten Jahres ist der Mangel zunächst von Hausärzten, dann in immer stärker werdende Maße auch von Fachärzten ein Thema, das in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten klagen über lange Wartezeiten, über Nachteile im Vergleich zu Privatversicherten und Selbstzahlern und geben der Ärzteschaft und ihren Organisationen, beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Schuld für diesen Missstand. Dabei wird vergessen, dass Bundesgesetze die Bedarfsplanung und damit die Niederlassung als Kassenarzt regeln und die Kassenärztlichen Vereinigungen, die eben keine Interessenvertreter der Ärzteschaft sind, diese Vorgaben umsetzen müssen.

Somit können regionale oder länderspezifische Notwendigkeiten kaum berücksichtigt werden.
Alle Regierungen haben in den vergangenen Jahrzehnten nur wenig Interesse an dem sich abzeichnenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten und damit letztendlich an der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gezeigt. So antwortete am 15. März 2021 der damalige CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Bürgerpressekonferenz auf die sachliche Frage einer Ärztin zur Ausweitung der Pflichtsprechstunden für Kassenärzte zu allererst: „Es ist ja niemand gezwungen Kassenarzt zu werden.“

Deutlicher konnte die grundsätzliche Fehleinschätzung der Situation und die mangelnde Bereitschaft, sich mit den Problemen der ambulanten ärztlichen Versorgung auseinanderzusetzen, nicht demonstriert werden.

Sein Nachfolger im Amt Lauterbach von der SPD, der jahrelang die Abschaffung der sogenannten „zweiten Facharztschiene“, also der Fachärzte, die nicht in einem Krankenhaus angestellt waren, anstrebte, zeigte kaum weniger Voreingenommenheit gegenüber der niedergelassenen Ärzteschaft. So hat sich auch vor dem Hintergrund der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzteschaft und der altersbedingten Praxisaufgabe vieler Kolleginnen und Kollegen der Ärztemangel in den letzten Jahren weiter verschärft.

Maßnahmen wie die „Landarzt-Förderung“ oder die „Landarzt-Quote“ in vielen Bundesländern werden diesen Missstand nicht in der notwendigen Zeit beheben können, da vom Beginn des Studiums bis zum Ende der Facharztweiterbildung für Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugend- oder Innere Medizin mindestens 11 Jahre vergehen. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass ein, wenn auch kleiner aber wachsender Anteil niedergelassener Ärzte das Pensionsalter bereits erreicht hat und eine zuverlässige Planung für die Zukunft erschwert wird.

Auch die finanzielle Förderung von Praxisübernahmen, deren Wirkung zeitlich begrenzt ist, ändert nichts an der grundsätzlich unzulänglichen Honorierung der kassenärztlichen Tätigkeit. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Begrenzung des ärztlichen Honorars für die ärztliche Tätigkeit, die sogenannte Budgetierung, die von Horst Seehofer und Ulla Schmidt 1993 als vorübergehende Maßnahme für maximal drei Jahre eingeführt worden war.

Bereits ein im Oktober 2016 veröffentlichtes Gutachten des renommierten Gesundheitsökonomen Prof. Günther Neubauer, kam zu dem Ergebnis, dass seit 2010 eine kassenärztliche Tätigkeit sich betriebswirtschaftlich nicht mehr rechnet, also das erwirtschaftete Honorar für die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes nicht mehr ausreicht.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes brauchen die Honorare für die kassenärztliche Tätigkeit noch nicht einmal kostendeckend sein; zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes soll das erforderliche Einkommen gegebenenfalls durch andere Tätigkeiten (wie z.B. privatärztliche Tätigkeit und Gutachterhonorare etc.) generiert werden.
An diesem Umstand hat sich bis heute nichts verändert, weil Politiker und Krankenkassen die im Gutachten beschriebene Situation ignorieren und bisher keine Gegenmaßnahmen ergriffen haben. Demzufolge sind immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und eine kassenärztliche Praxis zu übernehmen.

Allerdings beginnt sich in der CDU die Erkenntnis durchzusetzen, dass der drohende Kollaps der ambulanten Gesundheitsversorgung verhindert werden muss.

Die derzeitige CDU-Gesundheitsministerin Schleswig-Holsteins von der Decken, die auch gleichzeitig Justizministerin ihres Landes ist, sieht als vordringliche Aufgaben: die Stärkung der freiberuflichen, niedergelassenen Ärzteschaft durch die Abschaffung der Budgetierung. Sie sagt: „Eine Leistung, die erbracht wird, die muss auch bezahlt werden.“ Sie weist daraufhin, dass die Budgetierung zu Zeiten der sogenannten Ärzteschwemme eingeführt wurde und, weil wir jetzt in einer gegenteiligen Situation seien, sei die Aufhebung der Budgets sowohl für den hausärztlichen als auch für den fachärztlichen Bereich notwendig.

Darüber hinaus ist es essenziell, die überbordende Reglementierung der Arbeit am Patienten und die Bedrohungen der wirtschaftlichen Existenz durch ein wenig transparentes Regresssystem auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.

Auch die aktuell diskutierte Einführung eines Primär-Arztsystems, in dem der Zugang zu den Fachärzten regelhaft nur über eine Überweisung durch den Hausarzt möglich ist, dürfte bei Fehlen eben dieser Arztgruppe nicht von Erfolg gekrönt sein.

Weitere notwendige Schritte sind die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten durch eine sozial abgefederte Eigenbeteiligung und eine Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.

Es gibt aber in der CDU auf Bundes- und Landesebene die zunehmende Bereitschaft, sich mit den drängenden Problemen einer ambulanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch freiberufliche niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auseinanderzusetzen.
Ein Fortführen der bisherigen Gesundheitspolitik führt uns unwiderruflich in ein planwirtschaftlich strukturiertes System, das letztendlich die bestehenden Unterschiede auch in der Qualität der medizinischen Versorgung verschärfen und zementieren wird.